Der Karlsruher Richter verhandelt heute über Datenklau beim Online-Banking. Geklagt hatte ein Bankkunde, von dessen Konto 5.000 Euro nach Griechenland überwiesen worden waren. Seiner Darstellung in den Vorinstanzen zufolge hatte er zehn Transaktionsnummern auf einer vermutlich gefälschten Bank-Website eingegeben. Das betroffene Institut sieht die Schuld deshalb beim Kunden, der offenbar auf eine Phishing-Attacke hereingefallen ist. Der BGH soll vor allem die Frage klären, wer haftet, wenn ein Kunde möglicherweise einer gefälschten Website auf den Leim gegangen ist. Offen ist, ob das höchste Gericht schon heute entscheidet. (jj)
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Quelle: Die SparkassenZeitung